Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne des Abs. 3 zu sein. Andernfalls hat er uns vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen. Der Kunde hat uns insbesondere vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, wenn er mit dem Vertragsschluss seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aufnimmt (Existenzgründer). Unterlässt er diesen Hinweis, hat der Kunde sich so behandeln zu lassen, als wäre er Unternehmer im Sinne des Abs. 3.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Antrag zur Schließung eines Vertrages zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unser Schweigen auf den Antrag stellt für sich in keinem Fall die Annahme des Antrages dar. Die automatische Zugangsbestätigung für auf elektronischem Wege erteilte Aufträge stellt keine Annahme, sondern lediglich eine Bestätigung über den Zugang des Angebots dar. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wenn ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu geben.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Verpackung und Versicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in jeweiliger gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, führen wir weitere Leistungen, insbesondere Folgeaufträge, nur gegen Vorauskasse aus.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Haben wir mit dem Kunden Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10%, bei einer Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung über drei Jahre mit 5% des Teilzahlungspreises in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist. Statt die Restschuld zu verlangen, können wir – unbeschadet unserer Rechte aus § 8 Abs. 1 – dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen mit der Erklärung, dass wir bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur gegeben, wenn er als solcher bezeichnet ist. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, setzen jedoch die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine vom Kunden erklärte angemessene Frist zur Lieferung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein relatives Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” ausschließlich Verpackung und Versicherung vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, höchstens jedoch bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung nach einem erfolglosen zweiten Versuch fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Abweichend hiervon ist die Gewährleistung bei der Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Rückgriffs des Unternehmers bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verstoß gegen § 3 Abs. 4, sind wir berechtigt, die Kaufsache heraus zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich Rücknahme- und Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Schutzrechte
(1) Stellt der Kunde Unterlagen, Daten, Zeichnungen, Logos etc. zur Verfügung, so bestätigt er durch die Übergabe, dass diese frei von Rechten Dritter (z. B. Firmen-, Urheber-, Markenrechte) sind und er berechtigt ist, diese weiterzugeben und uneingeschränkt zu verwenden. Er ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung von Schutzrechten erhoben werden, freizustellen.
(2) Wir sind uneingeschränkt berechtigt, eigene Schutzrechte durch Kennzeichnung unserer Produkte mit Firmen- und Markenzeichen wahrzunehmen.
(3) Gestalten oder stellen wir neue Produkte aus oder in Verbindung mit vom Kunden übergebenen Unterlagen, Daten, Produktmustern, Zeichnungen, Logos etc. her (z. B. Logo-Gravuren, individuelle Verpackungen, Logo-Prägungen, -Drucke oder -Ausstanzungen), so sind wir berechtigt, Abbildungen dieser Produkte beispielhaft zu werblichen Zwecken in Prospekten, auf Webseiten im Internet und in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) zu verwenden. Der Kunde kann dieser Einwilligung vor Auftragserteilung schriftlich (z. B. per Email, Brief, Fax) widersprechen.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand hinsichtlich aller sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Streitigkeiten, die die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB betreffen, ferner bei Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozessen; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.